Die klassischen Normen des Verbraucherschutzstrafrechts sind zu einer Zeit entstanden, als für Produkte „offline“ geworben wurde. Der Siegeszug des Internets wirft die Frage auf, ob § 263 StGB (als zentrale Norm des Täuschungsschutzstrafrechts) und § 16 Abs. 1 UWG (als zentrale Norm des Wettbewerbsstrafrechts) im „Online-Zeitalter“ noch zeitgemäß sind. In seiner dreigliedrigen Studie kommt der Autor zunächst zu dem Ergebnis, dass § 263 StGB eigentlich kein geeignetes Instrument ist, die auktionsspezifischen Manipulationen zu pönalisieren...
https://www.amazon.de/Strafbare-Werbung-Online-Auktionen-Strafrecht-Forschung/dp/3830088639